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   BayObLG, 17.11.2000 - 3Z BR 364/99   

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https://dejure.org/2000,3052
BayObLG, 17.11.2000 - 3Z BR 364/99 (https://dejure.org/2000,3052)
BayObLG, Entscheidung vom 17.11.2000 - 3Z BR 364/99 (https://dejure.org/2000,3052)
BayObLG, Entscheidung vom 17. November 2000 - 3Z BR 364/99 (https://dejure.org/2000,3052)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Betreuer; Vermögender Betroffener; Rechtsanwalt; Überschreitung der Stundensätze; Einarbeitung

  • Anwaltsblatt

    § 1 BVormVG

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung für Rechtsanwalt bei Einarbeitung in Rechtsproblem

  • Judicialis

    RPflG § 11 Abs. 1; ; FGG § 56g Abs. 5 Satz 1; ; BGB § 1836 Abs. 2 Satz 2; ; BVormVG § 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsfestsetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Schweinfurt - XVII 186/98
  • LG Schweinfurt - 11 T 256/99
  • BayObLG, 17.11.2000 - 3Z BR 364/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 798
  • FamRZ 2001, 378
  • AnwBl 2001, 182
  • Rpfleger 2001, 121
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 03.02.2000 - 15 W 477/99

    Vergütungsanspruch; Vormund; Pfleger; Betreuer; Zulassung; Zulässigkeit;

    Auszug aus BayObLG, 17.11.2000 - 3Z BR 364/99
    Prüfungsgegenstand war auch die Frage, ob die Sache grundsätzliche Bedeutung hatte und daher die Beschwerde zum Landgericht zuzulassen war (vgl. OLG Hamm FGPrax 2000, 66), zumal der Ergänzungsbetreuer ausdrücklich die Zulassung beantragt hatte.
  • BayObLG, 14.02.1985 - BReg. 2 Z 97/84
    Auszug aus BayObLG, 17.11.2000 - 3Z BR 364/99
    c) Das Landgericht hat insoweit - aus seiner Sicht folgerichtig - keine Feststellungen getroffen, weshalb der Senat befugt ist, auf den Inhalt der Akten zurückzugreifen und selbst zu entscheiden (vgl. BayObLGZ 1985, 63/66; Keidel/Kahl § 27 Rn. 59).
  • BGH, 17.05.2017 - XII ZB 621/15

    Rechtspflegererinnerung gegen Festsetzung der Betreuervergütung: Zulassung der

    Denn dem Richter fällt in diesem Fall die gesamte erstinstanzliche Entscheidung an (vgl. Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - zur Veröffentlichung bestimmt; BayObLG FamRZ 2004, 304; FamRZ 2001, 378; Keidel/Meyer-Holz FamFG 19. Aufl. Anh. § 58 Rn. 9).
  • OLG Jena, 22.10.2001 - 6 W 357/01

    Berufsbetreuervergütung

    Der Senat schließt sich der in der obergerichtlichen Rechtsprechung einhellig vertretenen Auffassung an, wonach sowohl der Rechtspfleger als auch der Richter die sofortige Beschwerde zulassen kann (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 378; OLG Hamm FGPrax 2000, 66).

    Der Senat schließt sich der in der obergerichtlichen Rechtsprechung soweit ersichtlich einhellig vertretenen Auffassung an, wonach sowohl der Rechtspfleger als auch der Richter die sofortige Beschwerde zulassen kann (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 378; OLG Hamm FGPrax 2000, 66).

  • OLG Köln, 07.12.2001 - 16 Wx 242/01

    Rechtsanwalt als Betreuer eines vermögenden Betreuten

    Für die Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten geht der Senat entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie der der übrigen Obergerichte davon aus, dass die Vorschrift des § 1 Abs. 1 BVormVG eine wesentliche Orientierungshilfe darstellt ( vgl. BGH v. 31.8.2000, FamRZ 2000, 1569; ferner beispielsweise BayObLG v. 17.11.2000, FamRZ 01, 378; BayObLG v. 8.11.2000, NJW 01, 1221; OLG Karlsruhe v. 15.11.2000, NJW 01, 1220; OLG Hamm, FamRZ 01, 655, OLG Schleswig, MDR 01, 994 ).

    Diese Regelvergütungssätze gelten grundsätzlich auch für Rechtsanwälte, die berufsmäßig Betreuungen übernommen haben ( ausdrücklich: BVerfG v. 15.12.1999, FamRZ 00, 345, 348; OLG Schleswig, MDR 01, 994; BayObLG, FamRZ 01, 378; BayObLG v. 26.3.01, BayObLGR 2001, 52 ).

  • OLG Schleswig, 18.07.2001 - 2 W 11/01

    Betreuungsvergütung; eingeschränkt zugelassene weitere Beschwerde; Betreuung

    Die Zubilligung eines höheren Stundensatzes als 45 DM hätte deshalb vorausgesetzt, daß die Betreuung der Betroffenen an den zum Altenpfleger ausgebildeten Beteiligten zu 1. außergewöhnliche Anforderungen gestellt hätte (vgl. dazu auch BayObLG NJW-RR 2001, 798, 799).
  • BayObLG, 15.10.2003 - 3Z BR 132/03

    Zulassung und Vorlage der sofortigen Beschwerde wegen Betreuervergütung durch den

    Die Rechtspflegerin konnte die Beschwerde vom 12.2.2003 als solche deuten und hätte sie dem Richter vorlegen können, der im Falle der Annahme grundsätzlicher Bedeutung die Beschwerde nachträglich hätte zulassen können (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 378).
  • AG Starnberg, 17.04.2001 - XVII 163/97

    130 DM bei Verwaltung eines großen Vermögens

    Das Gericht verkennt nicht, dass sich inzwischen mehrere Oberlandesgerichte - teilweise unter Aufgabe ihrer bisherigen Rechtsprechung - der Rechtsauffassung des BGH angeschlossen haben (vgl. etwa BayObLG BtPrax 2001, 77; BayObLG FamRZ 2001, 378; BayObLG Rpfleger 2001, 127; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78; Thür.
  • LG München I, 15.07.2002 - 13 T 10204/02

    Vergütung eines Berufsbetreuers; Vergütung allein der zur Erfüllung der Aufgaben

    Die Zuerkennung eines höheren Stundensatzes setzt voraus, daß die Anforderungen der konkreten Betreuung, etwa wegen des vom Betreuer geforderten außergewöhnlichen Engagements oder wegen anderer - gemessen an der Qualifikation des Betreuers- besonderer Schwierigkeiten im Abrechnungszeitraum, über den Regelfall einer Betreuung mit entsprechendem Aufgabenkreis deutlich hinausgegangen sind und die Vergütung des Betreuers mit dem seiner Qualifikation nach § 1 Abs. 1 BVormVG entsprechenden Stundensatz zu der von ihm erbrachten gesteigerten Leistung in einem klaren Mißverhältnis stünde (BäyObLG, FamRZ 2001, 378).
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